HP COMPACT  |  im Januar 2014  |
Ulrich Herfurth, Rechtsanwalt in Hannover  |

Für einige der zahlreichen zu vererbenden Unternehmen werden Versäumnisse in der Nachfolgeplanung den Ruin bedeuten. Denn fast die Hälfte der Unternehmer hat kein aktuelles Testament und angeblich sind 90 % der Unternehmertestamente falsch. Die Erbfolge, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, gibt nur Grundmodelle vor, die für den Einzelfall vielfach nicht passen. Das Gesetz erlaubt aber zahlreiche Abwandlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, die der Erblasser nutzen muß, um das für seine Situation wirklich geeignete Ergebnis zu errei­chen. Im Normalfall wird sein Ziel immer sein, das Unterneh­men auch in der folgenden Generation steuerungsfähig zu halten und von nichtunternehmerischen finanziellen Ansprüchen zu entlasten. Bei der Gestaltung seiner Vermögensnachfolge muss er daher ordnen, wer in welche Funktionen einrücken soll, wer versorgt werden muß und wessen Ansprüche mög­lichst zu reduzieren sind.Natürlich gilt dieser Grundsatz nicht nur für den Senior-Unternehmer, der in Ruhe seine Generationennachfolge plant, sondern genauso für den jungen Unternehmer, der durch Unfall oder Krankheit plötzlich aus dem Leben ge­rissen werden kann.

In voller Länge haben wir für Sie das Compact nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.

 

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