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Hannover, 21.03. 2012  |  Abendkonferenz bei Herfurth & Partner |
Unternehmen müssen sich auf erhöhte Anforderungen bei der Gewährung von Bankkrediten einstellen. Denn die Banken selbst unterliegen künftig erhöhten Anforderungen an Eigenkapital und Kreditkalkulationen. „Nicht nur das Programm von Basel III übt Druck auf die Banken aus, sondern viel mehr noch die Europäische Bankenaufsicht EBA“ erläuterte Michael Seufert, Analyst der NORD/LB für den Bankenmarkt auf einer Konferenz von Herfurth & Partner. „Basel III verlangt eine Kernkapitalquote von 7 % ab 2019, die EBA aber von 9% bereits ab Mitte 2012.“ Die Banken werden also ihre Kredite mit einem guten Kapital/Risikoverhältnis herauslegen müssen. Erhöhte Bedeutung hat daher eine gute Bonität von Firmenkunden (Eigenkapital, Reporting, Management) und die verstärkte Nutzung von Sicherheiten. Eine Konsolidierung im Bankenmarkt kann auch zu höheren Preisen, also Kreditzinsen führen.

Im Umgang mit Kreditverträgen sind Bonität und Sicherheiten die zentralen Faktoren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bank Sicherheiten nachfordern. „Dabei kommt es aber auf den genauen Wortlaut der Sicherungsvereinbarung im Kreditvertrag an“ so Dr. Reinhard Pohl, Rechtsanwalt bei Herfurth & Partner und zuvor langjähriger Leiter der Rechtsabteilung Süd einer deutschen Großbank. Sofern die Bank zu viel Sicherheiten hält, kann der Kunde die Freigabe von Sicherheiten verlangen. Der Bundesgerichtshof hat dazu klare Regelungen aufgestellt,  Meinungsverschiedenheiten zwischen Bank und Kunde betreffen daher in der Regel die Wertberechnung der Sicherheiten. In der Praxis lässt sich daher eine Freigabe realisieren, wenn der nominale Wert der Sicherungen bei ca. 150% des Kredits liegt.

Herfurth & Partner informiert regelmäßig über wichtige Fragen zur Unternehmensführung. An der Konferenz zu Bankkrediten am 20. März nahmen knapp 35 Teilnehmer aus Unternehmen und Banken teil. Die Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft bietet Beratung zu Finanzen in einer Abteilung mit sieben Anwälten aus den Bereichen Bankrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht.

HERFURTH & PARTNER

Herfurth & Partner ist eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Hannover, Göttingen und Brüssel. Wir sind spezialisiert auf nationales und internationales Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht.

Unsere Kanzlei berät Unternehmen im Familienbesitz und Gesellschaften von Konzernen im Inland und im Ausland. Die Beratung umfasst alle rechtlichen Fragen zur Unternehmensstruktur, zur Finanzierung, zu Technologie, Betrieb und Produkten, Marketing und Vertrieb, Personal, Immobilien und Vermögen.

20 deutsche und internationale Juristen mit Erfahrung und Kompetenz aus Unternehmen und Kanzleien in Europa, Amerika und Asien stehen zur Verfügung; damit sind 12 Sprachen bei uns vertreten.

Herfurth & Partner ist Gründungsmitglied und Head Office der Alliuris Gruppe mit 28 Büros und 350 Wirtschaftsanwälten in Europa, Nahost, Indien und Brasilien (www.alliuris.org). In den wichtigen Märkten der Welt arbeiten wir zu dem mit weiteren bewährten Partnern zusammen, vor allem in Nordamerika und Südamerika, in Nahost, Asien und im Pazifik-Raum.

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