Hannover, 17.04.2020  |  Niedersachsen hat am 17. April mit der aktualisierten Fassung der „Corona Verordnung“ erste Öffnungen der Präventionsmaßnahmen freigegeben (Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020). Neu sind vor allem die beschränkten Zugangsmöglichkeiten zu Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Grundsätzlich bleibt es aber noch bei den Beschränkungen: Persönliche Kontakte sind auf ein Minimum zu beschränken, und im öffentlichen Raum dürfen nicht mehr als zwei Personen zusammenkommen, die nicht im selben Haushalt leben, und dabei 1,5m Abstand voneinander halten. Ein Verstoß hiergegen ist bußgeldbewehrt.

Das Land Niedersachsen hat  in der Verordnung keine ausdrückliche Regelung zu persönlichen Kontakten im nichtöffentlichen Raum getroffen. Das Land bittet, die Kontakte auf ein Minimum zu beschränken und Treffen mit mehreren Personen im nichtöffentlichen Raum bestmöglich zu vermeiden. Ein gesetzliches Verbot ist der Verordnung aber so nicht zu entnehmen und daher ist eine persönliche Zusammenkunft von mehreren  Personen im nichtöffentlichen Raum zu beruflichen Zwecken in Niedersachsen zulässig. Soweit möglich sind aber 1,50m Abstand zu halten.

Die Einhaltung dieser Regelung empfiehlt sich auch aus zivilrechtlichen Gründen. Infiziert sich ein Besucher, weil der Gastgeber Schutzmaßnahmen ignoriert und den Gast über die mangelnde Prävention falsch informiert, könnte dies Haftungsansprüche nach sich ziehen.

Nds. Gesetz-und Verordnungsblatt

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