In News

Hannover, 28. August 2013 | Pressemitteilung

Der Gesetzesentwurf der Regierungskoalition in Niedersachsen zum neuen Vergaberecht benachteiligt kleinere und mittelständische Unternehmen in Niedersachsen. Der Entwurf des Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge integriert mehrere sachfremde Gesichtspunkte und Anforderungen, die von den FAMILIENUNTERNEHMERN abgelehnt werden.So sieht der Gesetzesentwurf eine eigenständige Rechtsgrundlage für einen Mindestlohn von 8,50 EUR vor. Der Mindestlohn soll regelmäßig von einer Preiskommission überprüft werden. Damit will das Gesetz eine dritte Rechtsgrundlage neben dem Entsendegrund allgemeinverbindlichen Tarifverträgen etablieren. „Ein gesetzlicher Mindestlohn führt stets zu Marktverzerrungen und wird Beschäftigte mit einfacher Qualifikation aus dem Arbeitsmarkt ausgrenzen,“ so Ulrich Herfurth, Landesvorsitzender der FAMILIENUNTERNEHMER in Niedersachsen. „Unter dem Strich werden die Belastungen aus Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe höher sein als die Einnahmen des Staates aus erhöhtem Steueraufkommen.“

Die Pressemitteilung in ihrer vollen Länge haben wir Ihnen nachfolgend als Download bereitgestellt.

 

Sprechen Sie uns an!

Tel: +49 511-30756-0
Oder schreiben Sie uns:

    * Pflichtfeld

    Ich erkläre mich mit der Übertragung meiner Daten über ein gesichertes Formular einverstanden.*