In Europa

01. März 2009: Mit Harmonisierung der Rechtssysteme innerhalb der Europäischen Union ist auch der Erwerb von Auslandsimmobilien in Europa für deutsche Staatsbürger grundsätzlich einfacher geworden. Breits heute besitzen in etwa eine Million deutsche Staatsbürger eine Immobilie in einem anderen EU-Staat.
Dennoch weist fast jedes Land im Bereich des Immobilienrechts und der damit zusammenhängenden Rechts- und Finanzierungsfragen Besonderheiten auf.

Eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung des Erwerbs sind daher unabdingbar. Nicht nur bei der Maklervereinbarung, insbesondere auch die Kaufvertragsgestaltung sowie die Finanzierung sollte durch einen Experten vor Ort begleitet werden, damit aus dem Geschäft sich im Nachhinein keine rechtlichen oder steuerlichen Nachteile für den Erwerber ergeben. Um einen Überblick über die Möglichkeiten des Erwerbs im europäischen Ausland zu gewähren, berichten die Partnerkanzleien aus dem Alliuris-Netzwerk in kompakter Form über den rechtlichen Rahmen des Immobilienerwerbs in ihrem jeweiligen Land.
Der Report für Sie im Überblick:

  • Eigentumserwerb in Europa
  • Eigentumsformen
  • Finanzierungsmodelle
  • Baurecht
  • Steuern,
  • Rahmenbedingungen in den osteuropäischen Beitrittsstaaten

Real Property in Europe
RA Ulrich Herfurth,
Adeline Maler Berger,
(Advocate/Singapore and Solicitor/England)
1. Aufl., 2009, 298 S.englisch

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