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15. Juni 2007: Jeder Gründer muss sich die Frage stellen, in welcher Rechtsform er sein künftiges Unternehmen betreiben will. Ist er allein tätig, steht ihm die Form des eingetragenen Kaufmanns zur Verfügung. Er kann aber auch durch eine Kapitalgesellschaft also etwa einer GmbH oder AG handeln. Sobald sich aber mehrere Personen für das Unternehmen zusammenschließen, bilden sie eine Gesellschaft, entweder in der Form der Personengesellschaft oder in der Form der Kapitalgesellschaft. Ein kurzer statistischer Überblick soll zunächst einen Eindruck über die verschiedenen Gesellschaftsformen geben. Bei den Gesellschaftsformen sind grundsätzlich Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Das CASTON EXTRA für Sie im Überblick:

  • Rechtsformen
  • Führung
  • Kontrollmöglichkeiten
  • Haftung
  • Beteiligungen
  • Praxisempfehlungen

Rechtsformen für Unternehmen
RA Ulrich Herfurth, 2008, 20 S.

Das CASTON EXTRA ist Begleitmaterial zur Konferenz von Herfurth & Partner. Im Folgenden haben wir es für Sie zum kostenlosen Download bereitgestellt.

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