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Seit Anfang dieses Jahres gelten neuen Meldepflichten für Unternehmen. Das Geldwäschegesetz (GwG) verlangt unter anderem im Grundsatz von jeder KG und jeder GmbH eine Meldung an das elektronische Transparenzregister über die hinter ihnen stehenden sog. „wirtschaftlich Berechtigten“. Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) nun eine schärfere Kontrolle eingeführt und Bußgelder verhängt. Hohe Bußgelder können in schweren Fällen sogar Millionenhöhe erreichen, ähnlich wie im Datenschutz. Diese Praxis wird sich fortsetzen, um die Einhaltung der Meldepflichten sicherzustellen.

Wie Ihr Unternehmen betroffen sein kann, lesen Sie hier in unseren Hinweisen.

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