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Hannover 01. Juli 2020  |  Die Bundesregierung hat soeben den Entwurf des „Gesetzes zur Förderung der Unternehmensintegrität“ verabschiedet, um ihn dem Bundestag vorzulegen. Dabei handelt es sich um nichts anderes als um neue Straftatbestände für Unternehmen, aus denen heraus  Manager Straftaten begehen. Das neue Unternehmensstrafrecht zielt zwar auf sehr große Unternehmen, bei denen die persönliche Verantwortlichkeit eines Täters nicht ausreichen soll – sie trifft aber tatsächlich Betriebe jeder Größe, auch kleine und mittlere. Während Großunternehmen sich mit dem Bestehen einer aufwändigen Compliance-Organisation verteidigen können, ist dies für KMU in der Realität kaum möglich – nach Auffassung des Verbandes DIE FAMILIENUNTERNEHMER eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und eine Verletzung des Verbots eine Doppelbestrafung.

Ulrich Herfurth ist Vorsitzender der Bundeskommission Wettbewerbs- und Wirtschaftsrecht des Verbandes und betont: „Der Gesetzesentwurf plant mit dem Register auch noch einen Pranger, an dem bestrafte Unternehmen bis zu 15 Jahren ausgestellt werden, eine schwere Belastung für Unternehmer und ihre Familien in ihrer Heimatregion.“ DIE FAMILIENUNTERNEHMER fordern daher, das Gesetz zu stoppen. Eine der zahlreichen Diskussionen dazu spiegelt ein aktueller Beitrag des Wirtschaftsmagazins brandeins wider, in dem Herfurth in Statements erklärt, warum das Gesetzesvorhaben für Inhaber- Unternehmer eine besondere Bedrohung bedeutet.

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