Hannover, 01. März 2013 | Ich habe meine Wahlstation von November 2012 bis Februar 2013 bei Herfurth & Partner verbracht.

Hatte ich zuvor meine Anwaltspflichtstation in einer klassischen zivilprozessrechtlich ausgerichteten Kanzlei absolviert, wollte ich nunmehr das Wirtschaftsrecht, nicht nur in seinen forensischen, sondern auch mit seinen gestalterischen Facetten kennenlernen. Dies ist mir gelungen!

Ein Schwerpunkt während meiner Zeit bei Herfurth & Partner war die Begleitung eines spannenden schiedsgerichtlichen Verfahrens um einen Anlagenbau in Russland. Es waren Rückgewähransprüche wegen Leistungsstörung aus einem komplizierten General-Subunternehmervertrag durchzusetzen. Auslegung eines dezidierten Vertragswerkes, Prozesstaktik, Verspätungsgesichtspunkte, Konkurrenz zur staatlichen Gerichtsbarkeit und Vorgreiflichkeit, auflaufende Zinsansprüche als Druckmittel … all dies war zu erörtern. Hier durfte ich eng mit dem betrauten Rechtsanwalt zusammenarbeiten: Ich betrieb Recherche, entwarf Schriftsätze sowie Memoranden und erörterte sich immer wieder neu ergebende taktische Aspekte. Dabei wurde mir stets das Gefühl gegeben, – auch als Referendar – „auf Augenhöhe“ akzeptiert zu werden und zum Erfolg des Falles beitragen zu können. Nicht zuletzt dieser Wertschätzung wegen fiel mir die erforderliche Motivation zur Mitarbeit an diesem größeren Mandat recht leicht. Es hat Spaß gemacht.

Auch im rechtsgestalterischen Bereich hatte meine Wahlstation einiges zu bieten. So durfte ich etwa eine Checkliste zur Überprüfung von Leistungsverträgen im Rahmen einer „Due Dilligence“ beim Unternehmenskauf erstellen, die den Anwälten als Leitfaden bei der Vertragsprüfung dient. – Übrigens eine gute Vorbereitung auch auf die Kautelarklausur im 2. Staatsexamen, hat man während Studium und Referendariat sonst doch eher wenig Gelegenheit, den rechtsgestaltenden Bereich kennenzulernen.

Auf der Winterkonferenz der Kanzlei konnte ich das Thema „Due Dilligence“ dann vertiefen und zu Offenlegungen und Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf referieren.

Apropos „Konferenzen“: Ohnehin finden sich die Anwälte und Referendare bei Herfurth & Partner zur laufenden Kanzleitätigkeit jede Woche zu Meetings zusammen; darüber hinaus finden aber auch regelmäßig Konferenzen und Vorträge zum Wirtschaftsrecht mit eigenen und externen Referenten statt. Die Teilnahme lohnt.

Warum Herfurth & Partner? Weil Internationalität nun mal sexy ist… So haben bei Herfurth & Partner nicht nur die Mandate einen internationalen Bezug, sondern vielfach auch die Anwälte und Referendare selbst – sei es, weil sie etwa aus China, Nigeria, Polen, der Ukraine, den USA oder Spanien stammen oder weil sie Teile ihrer Ausbildung bzw. Berufstätigkeit im Ausland verbracht haben. Die sich daraus ergebende fachliche und persönliche Vielfalt ist eine Bereicherung. In Hannover ein Alleinstellungsmerkmal für eine Anwaltskanzlei! Gerade diejenigen unter den Referendaren, die schon ein Auslandsstudium hinter sich haben, werden sich hier gut aufgehoben fühlen.

Gerhard Schilling, MLE

Sprechen Sie uns an!

Tel: +49 511-30756-0
Oder schreiben Sie uns:

    * Pflichtfeld

    Ich erkläre mich mit der Übertragung meiner Daten über ein gesichertes Formular einverstanden.*