Hannover, 21.01.2021 | Bund und Länder haben sich wie bekannt auch über neue, strenge-re Corona-Regeln zum Arbeitsschutz in Betrieben geeinigt.
- Pro Person muss der Arbeitgeber zehn Quadratmeter zur Verfügung stellen, wenn Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden müssen
- In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern müssen diese in kleine, aus denselben Perso-nen bestehenden Arbeitsgruppen eingeteilt werden
- Können die vorgegebenen Abstände und Belegungsvorschriften im Betrieb nicht einge-halten werden oder ist bei ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Ae-rosoleausstoß zu rechnen, müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern medizinische Ge-sichtsmasken zur Verfügung stellen
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