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Hannover, 19. Januar 2022  |  Die Landesregierung hat die Regeln in der Niedersächsischen Corona-Verordnung weiter erstreckt. Die ursprünglich bis zum 15. Januar 2022 befristete Weihnachts- und Neujahrsruhe wird als „Winterruhe“ bis zum 02. Februar 2022 verlängert. Damit gelten die folgenden Bestimmungen weiter:

  • Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen (ein Haushalt plus zwei Personen)
  • Generelle Höchstgrenze für private Treffen (zehn Personen drinnen wie draußen)
  • 2G-Plus in Restaurants, Cafés, Kultureinrichtungen, Sportanlagen und Versammlungen mit bis zu 500 Personen
  • Diskotheken sind geschlossen
  • Messen und Versammlungen mit über 500 Personen sind untersagt
  • Tägliche Tests in Schulen
  • FFP2-Maskenpflicht für politische Versammlungen

Zukünftig werden bei den strengen Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen und bei der 10-Personen-Grenze für vollständig Geimpfte nur noch Kinder von 1 bis 13 Jahren ausgenommen und nicht mehr wie bislang Kinder von 1 bis einschließlich 14 Jahren.

Hinsichtlich der Versammlungen unter freiem Himmel gilt fortan generell für alle Teilnehmenden einer sich bewegenden, aber auch einer ortsfesten Versammlung unter freiem Himmel die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveau FFP2, KN95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus.19

TIPP: Weitere Informationen bietet die Niedersächsische Landesregierung: Corona-Vorschriften | Portal Niedersachsen

 

 

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