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Der erste Referentenentwurf zur Verlängerung bzw. Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung liegt vor.

Hannover, 18. Juni 2021  |   Seit dem heutigen Tag liegt der Referentenentwurf zur Verlängerung bzw. Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vor. Das Kabinett berät den Entwurf am 23. Juni 2021, bevor sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und dann am 01. Juli 2021 in Kraft treten soll.

Im Wesentlichen ist folgendes geregelt:

  • Homeoffice

Am 30. Juni 2021 läuft die gesetzliche Angebotspflicht des Arbeitgebers zur mobilen Arbeit ebenso wie die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Annahme des Angebots aus. Damit wird es künftig keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Angebot des Arbeitgebers, aus dem Homeoffice zu arbeiten, geben.

  • Masken im Unternehmen

Der Arbeitgeber hat seinen Mitarbeitern medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung zu stellen, wenn deren Tätigkeit ohne organisatorische oder technische Schutzmaßnahmen nicht möglich oder körperlich anstrengend ist oder bei Tätigkeiten, bei denen aufgrund der Umgebungsbedingungen lautes Sprechen notwendig ist und dadurch das Risiko des Ausscheidens verstärkt virenbelasteter Aerosole besteht.

  • Tests im Unternehmen

Arbeitgeber sind weiterhin dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern zwei Mal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Corona-Test anzubieten. Dies gilt nicht für alle Mitarbeiter, die ausschließlich im Homeoffice arbeiten. Ausgenommen sind ferner Mitarbeiter, bei denen ein Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung von einer Erkrankung mit dem COVID-19-Virus vorliegt. Der Arbeitgeber hat kein Auskunftsrecht über den Impf- und Genesungsstatus seiner Mitarbeiter.

  • Hygienekonzept

Der Arbeitgeber muss weiterhin in einem Hygienekonzept die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festlegen und umsetzen. Hierbei hat der Arbeitgeber alle geeigneten organisatorischen und technischen Maßnahmen zu treffen, um zum Beispiel durch Vermeidung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen durch mehrere Personen, betriebsbedingte Personenkontakte zu reduzieren.

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