In Corona, Corona Personal

Hannover, 21.01.2021 | Das Coronavirus und dessen Mutationen haben auch weiterhin signifikante Auswirkungen auf den Schul- und Berufsalltag. Regelmäßige Änderungen der Regelungen machen die Koordination von Beruf und Schule nicht einfach. Viele berufstätige Eltern haben dadurch Schwierigkeiten, dem normalen Arbeiten nachzukommen. Nach einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes könnte dies bis zu 4,3 Millionen Familien betreffen. Um einer Gefahr der mutierten Formen des Coronavirus vorzubeugen, wurden deshalb der Lockdown und damit auch die bereits vorhandenen Regelungen bis zum 14.02.2021 verlängert. Schulen und Kindertagesstätten bleiben geschlossen, der Distanzunterricht wird weitergeführt. Notbetreuungen in Kindertagestätten werden weiterhin beibehalten.

Zudem sind neue, verbindliche Homeoffice-Regelungen für Unternehmen geplant. Eltern sollten darauf achten, ob ein möglicher Anspruch auf Zahlung eines erweiterten Kinderkrankengeldes als Lohnersatz besteht, wenn die Arbeit auf Grund der fehlenden Betreuung gänzlich ausfallen muss. Hierbei muss die Möglichkeit des Home-Office keinen Ausschlussgrund für ein Kinderkrankengeld darstellen, weswegen die einzelnen Umstände besonders in Betracht gezogen werden müssen. Bezüglich des Kinderkrankengeldes wurde sich darauf verständigt, dass in diesem Jahr jedes Elternteil zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld erhalten könnte, für Alleinerziehende gibt es 20 Tage. Der Anspruch soll auch gelten, wenn Schulen und Kindergärten pandemiebedingt geschlossen sind oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wurde.

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