In Corona, Corona Helpdesk, Corona Lage, Corona Organisation

Hannover, 04. April 2022  |  Seit dem 3. April 2022 sind in allen Unternehmen und Einrichtungen mit Publikumsverkehr die bisherigen Abstands- und Maskenpflichten sowie die Zugangsbeschränkungsregelungen „3G“ bis „2Gplus“ entfallen. Jedoch können im Rahmen des Hausrechts individuelle Maßnahmen zum Infektionsschutz geregelt werden. Vorerst gelten somit nur noch die Basisschutzmaßnahmen und bei konkreter Gefahr die regionale Hotspotregelung.

Diese Basismaßschutzmaßnahmen bestehen weiterhin:

  • Maskenpflicht (FFP2 oder med. Maske) im ÖPNV sowie in Einrichtungen und Unternehmen
  • Testnachweis als Zugangsvoraussetzung in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Schulen und Justizvollzugsanstalten.


Hotspot-Regelung (§ 28 a Abs. 8 IfSG)

Sofern das Landesparlament einer Gebietskörperschaft eine konkrete Gefahr vor Ort feststellt, dürfen die Bundesländer die Schutzmaßnahmen wieder anordnen, wenn entweder die

  • Ausbreitung einer Virusvariante mit einer signifikant höheren Pathogenität feststeht, oder
  • eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten aufgrund steigender Neuinfektionsrate droht.

Aktuell ist keine der Voraussetzungen in Niedersachsen erfüllt. Die Landesregierung überprüft jedoch laufend, ob eine konkrete Gefahr im Sinne des § 28 a Absatz 8 IfSG vorliegt.


IfSG und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Geschäftsführer mit eigenem Personal haben durch die Gesetzesänderung seit dem 20. März 2022 die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz eigenverantwortlich vorzunehmen. Sie können danach selbst entscheiden, wie der Schutz konkret ausgestaltet wird: Eine generelle Pflicht für Angebote zum Arbeiten im Home-Office, Corona-Tests oder allgemeine Zutrittskontrollen ist somit vorerst passé.

Sprechen Sie uns an!

Tel: +49 511-30756-0
Oder schreiben Sie uns:

    * Pflichtfeld

    Ich erkläre mich mit der Übertragung meiner Daten über ein gesichertes Formular einverstanden.*