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Hannover, 24.10.2022 | Der EuGH hat das Datenschutzrecht von Kunden gestärkt. Wie das Gericht am gestrigen Donnerstag mitteilte, soll das Löschen personenbezogener Daten künftig einfacher werden. Liegen personenbezogene Daten Verzeichnissen wie Telefonbüchern vor und widerruft der Kunde seine Einwilligung zur Datenverarbeitung, müssen nicht nur die Verzeichnisse die personenbezogenen Kundendaten löschen. Sie müssen auch dafür sorgen, dass sämtliche Anbieter und Suchmaschinen, an die sie die Daten weitergegeben haben wie beispielsweise Google, die Daten löschen. Genüge eine Einwilligung des Kunden, damit die Daten durch das Verzeichnis und weitere Anbieter verarbeiten werden dürfen, müsse auch eine Widerrufserklärung genügen, um die Daten löschen zu lassen, so der EuGH.

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