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Es ist etwas, mit dem sich die wenigsten Menschen gern auseinandersetzen: das Verfassen eines Testaments. Schwierig ist das Aufsetzen des Nachlasses allerdings nicht. Außerdem gewährleistet eine Niederschrift, dass der „letzte Wille“ nach dem Tod auch tatsächlich respektiert wird.

Aus diesem Grund bietet HelpAge Deutschland e.V. am 15. Mai 2024 um 18:00 Uhr eine kostenlose Online-Informationsveranstaltung zum Thema Testament und Nachlass an.

Ein Infoabend rund um die Themen Nachlass, Testamente und Vererben für alle Interessierten. Als Experten sind die Rechtsanwältin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin Angelika Herfurth sowie der Politiker und HelpAge-Botschafter Dr. Henning Scherf mit dabei. Durch den Abend führt Sie Nadine Fels, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit bei HelpAge. Über die inhaltliche Präsentation hinaus erhalten Sie anschließend die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen.

Die Teilnahme an der Onlineveranstaltung „Den Nachlass selbstbestimmt gestalten“ ist kostenlos. Auf der folgenden Seite können Sie sich für die Veranstaltung anmelden:

>> Onlineveranstaltung: Den Nachlass selbstbestimmt gestalten | HelpAge Deutschland e.V.

HelpAge-Botschafter Dr. Henning Scherf wird zu Beginn des Abends seine Gedanken und Erfahrungen rund um den „letzten Willen“ äußern. Der ehemalige Bremer Bürgermeister geht dabei ganz offen mit den Themen Testament und Abschiednehmen um. Im Allgemeinen plädiert er in seinem Buch „Das letzte Tabu“ für eine Kultur der Menschlichkeit am Ende des Lebens. Deshalb setzt Dr. Scherf sich auch bereits seit 2006 als Botschafter von HelpAge für die Rechte und Bedürfnisse älterer Menschen ein: „Menschenrechte gelten für alle. Ältere Menschen dürfen nicht als Randthema vergessen werden!“, plädiert Dr. Scherf.

Frau Angelika Herfurth (Rechtsanwältin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin – Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) wird bei der Informationsveranstaltung erläutern, welchen rechtlichen Rahmen es beim Verfassen eines Testaments zu beachten gilt und wie die letztwillige Verfügung geändert oder widerrufen werden kann. Kernfragen sind dabei:

– Wie verfasse ich mein Testament?
– Wie kann ich es ändern oder widerrufen?
– Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
– Welchen rechtlichen Rahmen muss ich beachten?

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