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Impfzertifikat auf dem Smartphone gespeichert, Papierform bleibt anerkannt

Hannover, 14. Juni 2021  |   Der Rollout des digitalen Impfnachweises als freiwilliges und ergänzendes Angebot zum analogen, gelben Impfheft, hat begonnen. Das bedeutet, die Impfzertifikate – ein Zertifikat in Form eines fälschungssicheren QR-Codes – werden von nun an schrittweise von den Impfzentren, Ärzten und Apotheken ausgestellt. Damit sollen das ständige Vorlegen des analogen Impfhefts auf Reisen oder bei Veranstaltungen vermieden und Impfungen gegen das Coronavirus und auch überstandene Infektionen und ein aktueller negativer Test nachgewiesen werden. Bezüglich Impfungen gilt der Nachweis allerdings erst mit voller Wirksamkeit der Corona-Impfung, also 14 Tage nach der Zweitimpfung.

Das Zertifikat über die Impfung samt QR-Code bekommt man künftig mit der Zweitimpfung beim Arzt oder im Impfzentrum. Damit aus dem Zertifikat ein funktionierender Impfnachweis werden kann, muss es auf dem Smartphone in einer App hochgeladen werden. Hierzu scannt man den QR-Code mit der neuesten Version der Corona-Warn-App oder der App CovPass ein. Bei letzterer App ist keine Kontaktverfolgung möglich.

Auch ein nachträglicher Nachweis im Falle einer bereits erfolgten vollständigen Impfung oder einer Corona-Erkrankung ist möglich. Dieser nachträgliche Nachweis soll grundsätzlich dort erfolgen, wo man geimpft wurde. Liegen in den Impfzentren entsprechende Kontaktdaten vor, sollen die QR-Codes möglichst automatisch per Post zugesandt werden. Ab dem heutigen Tag sollen auch Apotheken das Zertifikat nachträglich ausstellen. Hierzu müssen vollständig Geimpfte oder Bürger mit einer bereits erfolgten Corona-Erkrankung das analoge, gelbe Impfheft und einen gültigen Personalausweis mitbringen.

TIPP: Weitere Informationen darüber, welche Apotheken in Ihrer Nähe die digitalen Impfnachweise kostenlos ausstellen, bietet das Service-Portal der Vor-Ort-Apotheken (www.mein-apothekenmanager.de)

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