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Hannover, 31. März 2021 | Wie bisher sind auch weiterhin Geschäfte für die Versorgung mit Lebensmitteln oder mit Gütern bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs geöffnet. Seit dem 08. März 2021 kann der Einzelhandel über das sogenannte Terminshopping („Click & Meet“) geöffnet werden. Danach ist die Beratung und der Verkauf von jeglicher Ware in Geschäftsräumen nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Wahrung des Abstandsgebots möglich, wobei sich in den Geschäftsräumen nur eine Kundin oder ein Kunde mit jeweils einer Begleitperson je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten darf. In Regionen mit einer Inzidenz über 100 sind Bemusterungs- und Anprobetermine möglich, nicht aber Terminshopping.

Im Freizeitbereich haben Museen, Ausstellungen und Galerien geöffnet, wenn die Inzidenz in Landkreisen und Städten am 08. März unter 100 lag und auch später nicht zur Hochinzidenzkommune erklärt wurde. Zoos, Tierparks und botanischen Gärten haben unabhängig von der Inzidenz geöffnet.

Körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Massagesalons, Tattoo- oder Kosmetikstudios können bereits seit dem 08. März öffnen. Wenn ein durchgängiges Tragen einer medizinischen Maske während der Dienstleistung nicht möglich ist, muss vorab ein PCR-Test oder ein Selbsttest gemacht werden.
Der Selbsttest ist vor dem Betreten der Dienstleistungseinrichtung in Anwesenheit einer Person des Betriebs durchzuführen.

TIPP: Weitere Informationen zu den Selbsttests bietet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html)

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