In Corona, Corona Finanzhilfen

06.04.2020 | Die Bundesregierung hat heute einen weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand beschlossen, um die bisherige Mittelstandslücke in der Unterstützung der Unternehmen bei den Corona-bedingten Ausfällen zu schließen. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein. Für den KfW-Schnellkredit stehen insgesamt 300 Milliarden € bereit.
Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen: Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

 

Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.

Wichtig ist die 100 % Haftungsfreistellung und dass keine Sicherheiten gestellt werden müssen und keine Risikoprüfung erfolgt.
Quelle: DIHK

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