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Hannover, 30. Dezember 2021  |  Bislang hatten Gerichte meist entschieden, dass Urlauber vor Beginn der Corona-Pandemie gebuchten Reisen kostenlos stornieren konnten. Denn Corona sei als „unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand“ zu werten, der die Reise erheblich beeinträchtige. Nach der EU-Pauschalreise-Richtlinie spielt Corona künftig nur dann eine Rolle, wenn die Reisebuchung vor Ausbruch der Pandemie erfolgte und damit die Pandemie und deren Auswirkungen bei Abschluss des Reisevertrages noch nicht vorhersehbar waren.

Mittlerweile wird derjenige, der trotz der andauernden Pandemie eine Pauschalreise bucht, die Reise kaum noch kostenfrei stornieren können. Die Pandemie ist Teil des Alltags geworden und damit allgemeines Lebensrisiko, das jeder selbst tragen muss. Es ist dann auch ohne Belang, ob zum Beispiel eine Urlaubsregion zum Virusvariantengebiet erklärt wird oder das Auswärtige Amt Reisewarnungen ausspricht. Denn dies sind inzwischen keine außergewöhnlichen Umstände mehr, sondern Folgen der Pandemie. Daher sollte jeder bei der Buchung einer Reise überlegen, flexible Tarife zu wählen – diese sind zwar teurer, bieten dafür aber Rücktrittsoptionen und günstigere Stornobedingungen.

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