In Corona, Corona Finanzhilfen, Corona Management

Hannover, 17. Februar 2021 |

Aufgedeckt – Jetzt beginnen die Strafprozesse für den großen Corona-Betrug +++
Wegen illegaler Finanzhilfe-Anträge drohen den Betrügern lange Haftstrafen +++

Es war nie so leicht, den deutschen Staat zu betrügen, wie die jetzt deutlich mehr als 20.000 beginnenden „Strafprozesse mit Pandemiebezug“ im Jahr 2020 zeigen. An die 9000-Euro Pauschale für Kleinunternehmer und Soloselbständige zu kommen war im Frühjar 2020 so einfach wie nie zuvor seit Deutschland Finanzhilfen zahlt – denn der Staat hatte die gute Absicht den Absturz unzähliger Betroffener „schnell und unbürokratisch“ abzufedern. Das machte auch bei Leuten auf der dunklen Seite der Gesellschaft die Runde und ließ das Coronavirus fieberhaft zum wohlgesonnenen Compagnon der Betrüger werden. Wie schamlos und en masse die Betrüger mit ihren fast schon den Rechtsstaat verhöhnenden Tricks vorgingen, zeigt sich nun im Zuge der juristischen Aufräumarbeiten der Behörden.

Drei Jahre und zwei Monate muss ein 32-jähriger italienischer Pizzeria-Betreiber aus Rottweil in Haft. Der Betrug des dreisten Pizzabäckers schmeckte dem Richter verständlicherweise nicht so recht. Insgesamt 18 mal beantragte der wohl auf den Geschmack gekommene Gastronom teils unter falschem Namen, falscher Betriebsstätte und neu eingerichteten Bankkonten verschiedene Corona-Finanzhilfen. Der All-you-can-get-Betrüger bediente sich so geldhungrig am Steuerzahlertisch, dass er der Staatskasse die köstliche Summe von knapp einer halben Million Euro aus den Rippen schnitt.

Doch die Härte des Amtsgerichts Rottweil ist kein Einzelfall: die Justiz weist aktuell allen Corona-Betrügern ihre Schranken auf. Bundesweit lässt dies viele Gastronomen derzeit zittern: Muss jeder bald sogar wegen eines möglichen Flüchtigkeitsfehlers im Antragsformular hinter Gitter? Es kommt auf das Maß der kriminellen Energie an. Wer bereits vor Corona in finanzielle Schwierigkeiten steckt und sich mit einem Antrag auf Corona-Soforthilfe die Rettung seines Unternehmens erhoffte, kann bei reumütiger Einsicht noch auf milde Strafen hoffen. Doch wer gleich mehrere unberechtigte Anträge abschickte wird sich auf den coronakonformen Abstand zur rechtschaffenen Gesellschaft in die zwangsweise Quarantäne hinter Gitterstäben begeben müssen, selbst wenn der Täter die Betrugstaten gestehe.

Festzuhalten bleibt, dass bereits die Abgabe eines Antrags mit falschen Angaben den vollendeten Subventionsbetrug darstellt. Somit haben sich auch diejenigen strafbar gemacht, bei denen es überhaupt nicht zur Auszahlung kam. Dies dürfte wohl den wenigstens Antragsstellern bekannt gewesen sein.

Die neuere Entwicklung stimmt zumindest die Beitrags- und Steuerzahler wieder zuversichtlich. Die Bundesregierung hat bei den Förderprogramme inzwischen nachgebessert. Durch die neuerdings notwendige Einschaltung eines „prüfenden Dritten“, z.B. ein Steuerberater, werden heutige Betrüger eher aufgehalten. Für die Zukunft zu hoffen bleibt, dass sich Antragsteller in diesen Zeiten auch an den Abstand zur Strafbarkeit halten werden. Das entlaste nicht nur die Gerichte, sondern auch die deutsche Staatskasse.

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