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Hannover, 15.12.2022 | Unabhängig vom Lebensalter sollte jeder Volljährige geeignete Vorsorgemaßnahmen treffen für den Fall, dass er seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Unternimmt man nichts, so verzichtet man faktisch auf sein Recht auf personelle Selbstbestimmung. Die Errichtung ist keine Frage des Alters und die Notwendigkeit kann auch Jüngere von jetzt auf gleich treffen, ausgelöst durch einen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung.

Vorsorgeregelungen ist der Überbegriff für Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Was die einzelnen Verfügungen regeln und für welche Situation sie benötigt werden, wird im Folgenden Aufsatz kurz erklärt.

 

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