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Vertragsgestaltung im Auslandsgeschäft

Magdeburg, 02.04.2019 | In einem Seminar im Rahmen der Reihe „fit für den Export“ der IHK Magdeburg stellte Rechtsanwalt Marc-André Delp den Teilnehmern vor, welche Punkte im Rahmen der Gestaltung eines Vertrages mit ausländischen Geschäftspartnern zu berücksichtigen sind. „Werden bei der Vertragsgestaltung etwa bei der Wahl des Gerichtsstandes gemacht, kann dies später die Vollstreckungsmöglichkeiten beeinträchtigen“, so der Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht. Und so wurden Punkte wie Rechtswahl, Gerichtsstand, Schiedsverfahren, Incoterms und Zahlungsabsicherung behandelt. Den Teilnehmern wurden dabei Lösungen präsentiert, wie beispielsweise ein deutsches Urteil, das im Ausland nicht zu vollstrecken ist, doch noch erfolgreich durchgesetzt werden kann. „Ein deutsches Urteil verjährt erst nach 30 Jahren“, so Delp, „in dieser Zeit kann viel passieren und es ergeben sich möglicherweise Vollstreckungsmöglichkeiten außerhalb des Landes des Schuldners.

Mit Anmerkungen zu AGB im Auslandsgeschäft wurde die Veranstaltung abgerundet. Jedoch durften angesichts der aktuellen politischen Diskussion auch Anmerkungen zum Brexit nicht fehlen. „Bei einem harten Brexit werden Urteile aus EU-Staaten nicht mehr so einfach in UK durchgesetzt und vollstreckt werden können“, so Delp. Auch bedeute ein harter Brexit nicht, dass sich der deutsche Verkäufer vom Vertrag einfach so lösen könne. „Verträge seien einzuhalten“ stellte der Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht dar.

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